Wenn der Staat zahlungsunfähig wird: Definition und Häufigkeit des Staatsbankrotts; Ratingagenturen und ihr Einfluss auf die Bonität von Staaten.
Ein Staatsbankrott wird allgemein dann angenommen, wenn ein Staat (z. B. auf Grund seiner gesamtwirtschaftlichen Situation) nicht mehr in der Lage ist, seine Staatsschulden vollständig zu bedienen. Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung eines Staatsbankrotts bzw. zur Haushaltskonsolidierung sind die Erhöhung der Staatseinnahmen und die Senkung der Staatsausgaben. Die Folgen des Staatsbankrotts sind in der Regel eine Banken-, Wirtschafts- und gegebenenfalls eine Währungskrise.
Die Gefahr eines Staatsbankrotts kann durch verschiedene Indikatoren gemessen werden. Die Bonität eines Staates wird allgemein durch ein Rating ausgedrückt, das die Meinung der Ratingagentur darstellt, ob der Staat seinen Zins- und Tilgungszahlungen nachkommt (siehe Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsbankrott ).
Dabei spielen die Ratingagenturen eine zwielichtige Rolle. Durch ihre Eigenschaft als gewinnorientierte Privatunternehmen verfolgen sie eigene wirtschaftliche Interessen, während sie über den Ratingmechanismus ganze Volkswirtschaften beeinflussen können. Hierdurch können sie schnell in einen Konflikt widerstreitender Interessen geraten. Der Ratingmechanismus gehört deshalb nicht in private Hände, sondern sollte durch entsprechende staatliche, am Besten europäische und internationale Institutionen ersetzt werden.
Der Fall der Überschuldung stellt für sich gesehen keine Zahlungsunfähigkeit bzw. einen Bankrott im juristischen Sinne dar. In diesem Stadium verfügt der Schuldner zwar weiterhin über finanzielle Mittel, kann aber nicht alle Gläubiger in voller Höhe befriedigen. Dem Schuldner ist jedoch möglich, mit den jeweiligen Gläubigern Vergleiche zu schließen, um damit der Zahlungsunfähigkeit zu entgegen. Die Geschichte lehrt, dass im Rahmen von internationalen Verhandlungen (zum Beispiel das Londoner Schuldenabkommen 1953) oft ein teilweiser Schuldenerlass oder eine Umschuldung vereinbart wurde. Diese Abkommen sichern die Rückzahlung von Teilbeträgen unter Verzicht auf die übrigen Forderungen.
Im Laufe der Geschichte gab es eine lange Reihe von Staatsbankrotten. Nachfolgend eine Liste der Staatsbankrotte aus Wikipedia
| Jahr | Land | Artikel | Anmerkungen / Quellen |
| 1340 | England | Englischer Staatsbankrott von 1340 | (1) unter Edward III. |
| 1425 | China | Chinesischer Staatsbankrott von 1425 | (1) |
| 1557 | Spanien | Spanischer Staatsbankrott von 1557 | |
| 1560 | Portugal | Portugisischer Staatsbankrott von 1560 | (1) |
| 1575 | Spanien | Spanischer Staatsbankrott von 1575 | |
| 1596 | Spanien | Spanischer Staatsbankrott von 1596 | |
| 1807 | Preußen | Preußischer Staatsbankrott von 1807 | (1) |
| 1811 | Österreich | Österreichischer Staatsbankrott von 1811 | |
| 1812 | Königreich Westphalen | Staatsbankrott des Königreich Westphalens von 1811 | |
| 1813 | Preußen | Preußischer Staatsbankrott von 1813 | (1) |
| 1813 | Dänemark | Dänischer Staatsbankrott von 1813 | |
| 1816 | Österreich | Österreichischer Staatsbankrott von 1816 | |
| 1828 | Portugal | Portugisischer Staatsbankrott von 1828 | (1) |
| 1837 | Portugal | Portugisischer Staatsbankrott von 1837 | (1) |
| 1841 | Portugal | Portugisischer Staatsbankrott von 1841 | (1) |
| 1852 | Portugal | Portugisischer Staatsbankrott von 1852 | (1) |
| 1876 | Osmanisches Reich | Türkischer Staatsbankrott von 1876 | (1) |
| 1890 | Portugal | Portugisischer Staatsbankrott von 1890 | (1) |
| 1893 | Griechenland | Griechischer Staatsbankrott von 1893 | |
| 1901 | Costa Rica | Costa Ricanischer Staatsbankrott von 1901 | (1) |
| 1915 | Osmanisches Reich | Türkischer Staatsbankrott von 1915 | (1) |
| 1921 | China | Chinesischer Staatsbankrott von 1921 | (1) |
| 1931 | Türkei | Türkischer Staatsbankrott von 1931 | (1) |
| 1932 | Costa Rica | Costa Ricanischer Staatsbankrott von 1932 | (1) |
| 1939 | China | Chinesischer Staatsbankrott von 1939 | (1) |
| 1940 | Türkei | Türkischer Staatsbankrott von 1940 | (1) |
| 1962 | Costa Rica | Costa Ricanischer Staatsbankrott von 1962 | (1) |
| 1978 | Türkei | Türkischer Staatsbankrott von 1978 | (1) |
| 1981 | Costa Rica | Costa Ricanischer Staatsbankrott von 1981, Lateinamerikanische Schuldenkrise | (1) |
| 1982 | Türkei | Türkischer Staatsbankrott von 1982 | (1) |
| 1983 | Costa Rica | Costa Ricanischer Staatsbankrott von 1983, Lateinamerikanische Schuldenkrise | (1) |
| 1984 | Costa Rica | Costa Ricanischer Staatsbankrott von 1984, Lateinamerikanische Schuldenkrise | (1) |
| 2001 | Argentinien | Argentinien-Krise |
- Zwischen den Jahren 1500 und 1800 legte Frankreich acht Staatsbankrotte hin,
- Spanien 13 Mal,
- Griechenland seit 1829 fünf Mal,
- Österreich 1796 und nach 1945,
- Deutschland 1923 und 1948,
- DDR 1989.
- Russland im Pleitezustand – das war bislang fünf Mal der Fall: 1839 und 1885, 1918, 1991 und zuletzt 1998.
- Marokko war vier Mal zahlungsunfähig,
- Südafrika drei und Ägypten zwei Mal.
- Nigeria seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 1960 erstaunliche fünf Mal pleite – öfter als jedes andere afrikanische Land im gleichen Zeitraum. Zuletzt rauschte das Land 2004.
- Indien seit 1974 erlitt das Land drei Mal Staatsbankrott: 1958, 1969 und 1972.
- Venezuela war in dieser Zeit sechs Mal pleite, Costa Rica, Honduras, Kolumbien und die Dominikanische Republik jeweils vier Mal. Die Zahlungsunfähigkeit hing vor allem mit den Unabhängigkeitskriegen zusammen. Venezuela erlitt auch später noch den ein oder anderen Staatsbankrott: 1983, 1990, 1995 und 2004.
- Brasilien ging sogar sieben Mal pleite.
- Ecuador musste sechs Mal den Schuldendienst einstellen.
- Seit 1821 durchlitt Mexiko acht Staatspleiten zuletzt 1982.
- Seit 1816 war Argentinien sieben Mal pleite.


1 Antwort auf “Wenn der Staat zahlungunsfähig wird”
In der jetzigen Situation ist wäre es notwendig, dass die Möglichkeit einer geordneten Staatsinsolvenz in Betracht gezogen wird.
Denn das Londoner Schuldenabkommen wird der aktuell Situation in keiner Weise gerecht.
Vielmehr bedarf es einer supranationalen organisation, die die Führung im Falle einer Staatsinsolvenz übernimmt und gemeinsam mit dem betroffenen Land einen Dialog mit den Gläubigern sucht.
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Postbank Finance Award näher erörtert und ist hier zu finden:
http://www.welt.de/multimedia/archive/01403/wissAusarbeitung_A_1403570a.pdf